Ein Impressum bei XING und LinkedIn – brauche ich das überhaupt?
Bislang gibt es zum Thema Impressum in sozialen Medien noch immer keine klare Äußerung des BGH, und die Oberlandesgerichte sind sich hier auch noch nicht ganz einig. Einigkeit besteht jedoch insoweit, dass Profile bei Facebook, XING, LinkedIn und Co. ein Impressum haben müssen, wenn das Profil geschäftsmäßig genutzt wird. Dies ist bei XING und LinkedIn vermutlich bei den meisten Profilen der Fall.
Was heißt das jetzt genau?
Wenn Du nur privat bzw. als Angestellter/Arbeitnehmer bei diesen Plattformen unterwegs bist, benötigst Du kein Impressum. Sobald Du jedoch zu Gunsten Deines Arbeitgebers dort agierst –und das auch nur gelegentlich– sieht es schon anders aus. Geschäftlich nutzt Du die Plattform bereits dann, wenn Du in irgendeiner Form für Deinen Arbeitgeber wirbst, zum Beispiel in Form einer Information über eine Stellenausschreibung, eine Verlinkung auf einen Blogartikel oder ein Produkt im Shop.
Da beantwortet sich die Frage, ob Du als Freiberufler, Selbständiger oder Unternehmer auch ein Impressum haben solltest, quasi von selbst. Ja, und sei es nur, um Abmahnungen oder Bußgelder zu vermeiden.
Was gehört in das Impressum bei XING und LinkedIn?
Im Prinzip alle Angaben wie auch auf Deiner Website (solltest Du eine haben).
Dazu gehört basierend auf dem Telemediengesetz (TMG) §5 von 2007
- Name
- ladefähige Anschrift
- Kontaktmöglichkeit (Telefonnummer oder E-Mail reicht)
- Gegebenenfalls Aufsichtsbehörde, Kammer etc., wenn Du eine zulassungspflichtige Tätigkeit ausübst – das gilt also z.B. auch für Gastronomen
- Gegebenenfalls Handelsregisternummer und zuständiges Gericht
- Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27 a UStG oder eine Wirtschaftsidentifikationsnummer nach § 139 c AO, sofern vorliegend
- Bei einer anderen Art als Führung durch Einzelunternehmen muss der Name und Anschrift der Person, die für den Inhalt verantwortlich nach § 55 Abs. 2 RStV genannt werden.
Mein Impressum habe ich übrigens über einen kostenfreien Generator erstellt. Diesen würde ich auch Dir empfehlen.
Soviel zur Theorie, kommen wir nun zur Praxis.
Impressum bei XING einfügen
Das ist bei XING super einfach, denn hier gibt es eine Impressumsfunktion. In fünf Minuten ist das Thema abgefrühstückt.
Gehe wie folgt vor:
- Einloggen (logisch!)
- Auf Dein Profil gehen
- Nach ganz unten scrollen und rechts unten auf „Impressum bearbeiten“ klicken
- Daten eingeben, speichern, fertig
- Freuen, dass die Abmahnanwälte hier nichts mehr finden werden
Impressum bei LinkedIn einpflegen
LinkedIn macht es Dir leider nicht so leicht, denn hier gibt es keine Impressumsfunktion oder einen sonstigen „offiziellen“ Ort. Doch Du kannst einen Link zum Impressum Deiner Website im Bereich „Kontaktdaten“ oder „Über mich“ einfügen. Alternativ –und am besten auch ergänzend- solltest Du diesen Link auch in der Zusammenfassung der Rubrik „Über mich“ einsetzen oder das Impressum im Ganzen veröffentlichen. Beachte hier die 2-Klick-Regel, das heißt, das Impressum muss mit maximal 2 Klicks aufrufbar sein.
Ich gebe zu, das optische Ergebnis ist nicht wirklich schön, aber besser als eine Abmahnung oder Bußgeld ist es allemal.
Hast Du andere, aktuelle Infos zu diesem Thema oder habe ich vielleicht etwas vergessen? Bin ich gar auf dem Holzweg? Dann lass es mich wissen.